Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) Hessen
Der Landesjugendhilfeausschuss Hessen ist Teil des Landesjugendamtes Hessen. Er befasst sich mit Grundsatzfragen im Aufgabenbereich Kinder- und Jugendhilfe. Seine Zusammensetzung und seine Aufgaben sind in § 71 Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) geregelt.
Mitglieder
Der Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) setzt sich zusammen aus Mitgliedern der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, die von der obersten Landesjugendbehörde zu berufen sind und den Mitgliedern, die durch Landesrecht bestimmt werden (Mitglieder nach § 9 HKJGB im LJHA Hessen).
Landesjugendamt Hessen
Das Landesjugendamt Hessen ist beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration als oberste Landesbehörde angesiedelt.
Öffentliche und freie Jugendhilfe
Die Jugendhilfe - im wesentlichen eine kommunale Aufgabe - wird auf der Grundlage des SGB VIII von Städten und Landkreisen – öffentliche Jugendhilfe - und Wohlfahrtsverbänden, Vereinen, Selbsthilfegruppen, Initiativen und anderen Trägern von Einrichtungen und Diensten – freie Jugendhilfe - durchgeführt.
Das SGB VIII verpflichtet die Städte und Landkreise, ein Jugendamt einzurichten. Das Jugendamt besteht aus der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss, der die Leitlinien der örtlichen Jugendpolitik bestimmt.
Leiterin der Verwaltung LJA
Frau Cornelia Lange
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Vorsitzende des LJHA in der 17. Amtsperiode
Frau Lisa Gnadl
Geschäftsstelle LJHA
Frau Iris von der Heydt
Geschäftsführung LJHA
Frau Susanne Rothenhöfer



17. Amtsperiode des LJHA
Einladungen:
Beschlussprotokolle:
Beschlüsse: