Hessen unterstützt 8.750 bedürftige Kinder an über 500 Schulen
Die hessische Sozialministerin Silke Lautenschläger hat alle Schulen dazu aufgerufen, Zuschüsse für die Mittagsverpflegung der Kinder zu beantragen: „Die Fördermittel aus dem Härtefonds stehen weiterhin zur Verfügung. Wir wollen alle Schulkinder erreichen, die Hilfe brauchen. In Hessen soll kein Kind aus Geldnöten mit knurrendem Magen im Unterricht sitzen.“
Unbürokratisches Verfahren
Die Mittel für bedürftige und vernachlässigte Kinder können in einem schnellen und unbürokratischen Verfahren bei der Karl Kübel Stiftung, die den mit fünf Mio. Euro ausgestatteten Fonds verwaltet, abgerufen werden. Obwohl für das laufende Jahr noch kein Haushalt verabschiedet worden ist, besteht der im April 2008 von der hessischen Landesregierung eingerichtete Härtefonds weiter. Dies gilt mindestens bis zum Ende des Schuljahres 2008/2009. Neue Anträge der Schulen werden weiterhin angenommen.
Wirksame Nothilfe
„Mit dem Härtefonds haben wir den geeigneten Weg gewählt, um Schülerinnen und Schüler direkt zu unterstützen, die sich sonst keine ordentliche Mahlzeit leisten könnten. Die Mittel werden zielgerichtet für die bedürftigen Kinder eingesetzt, der Härtefonds ist als Nothilfe wirksam und erfolgreich“, sagte Ministerin Lautenschläger. Inzwischen werden rund 8.750 bedürftige Kinder an über 500 Schulen mit Mitteln aus dem Härtefonds unterstützt, über 700.000 Essen wurden seit seinem Start gefördert.
Die Kinder sollen direkt unterstützt werden, ohne sie zu stigmatisieren oder auszugrenzen. Deshalb muss die Schule nur die Anzahl der zu unterstützenden Schülerinnen und Schüler angeben, weitere Nachweise sind nicht erforderlich. „Die Lehrer und Fachkräfte an den einzelnen Schulen können am besten beurteilen, welche Kinder eine finanzielle Unterstützung für die Mittagsverpflegung brauchen“, erklärte Ministerin Lautenschläger.
Zwei Euro pro Essen
Die Schule ist lediglich verpflichtet, interne Aufzeichnungen über die Mittelverwendung zu führen. Der Zuschuss kann grundsätzlich nur gewährt werden, wenn in der Schule mindestens an drei Tagen pro Schulwoche ein warmes Mittagessen angeboten wird. Pauschal erhalten sie zwei Euro pro Mittagessen/Kind und Schultag.
(Quelle: Hessisches Sozialministerium)
