Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Bundesregierung will besseren Schutz für Frauen mit Migrationshintergrund

Das Bundeskabinett hat Ende September den "Zweiten Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen" beschlossen. Sein Ziel ist es, Frauen in allen Lebensbereichen nachhaltig vor Gewalt zu schützen. Unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verpflichtet sich die Bundesregierung zur Umsetzung von rund 130 Maßnahmen in zehn Handlungsfeldern.

"Gewalt gegen Frauen ist kein Problem am Rand unserer Gesellschaft, sondern findet mitten unter uns, im Herzen der Gesellschaft, statt", so Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen. "Wir müssen alles dafür tun, Gewalt in jeglicher Form zu verhindern. Jeder Mensch hat das Recht darauf, gewaltfrei zu leben. Gewalt schränkt die Betroffenen in ihrer Entfaltung und Lebensgestaltung ein und ist eine schwere Hypothek für die nachwachsenden Generationen. Frauen sind besonderem Maß von Gewalt betroffen und bedürfen daher unseres besonderen Schutzes. Die Bundesregierung stellt sich ihrer Verantwortung und legt mit dem Zweiten Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ein abgestimmtes Handlungskonzept vor. Damit wollen wir auch ein Zeichen setzen und Menschen ermutigen, sich nicht mit Gewalt abzufinden, sondern einen aktiven Schritt zu ihrer Vermeidung und Bekämpfung zu tun."

Der Aktionsplan setzt dort an, wo nach dem ersten Aktionsplan von 1999 noch besonderer Handlungsbedarf besteht: Beim Schutz von Frauen mit Migrationshintergrund und Frauen mit Behinderungen, im Bereich der medizinischen Versorgung oder einer möglichst früh ansetzenden Prävention.

Die Bundesregierung will die Ziele des zweiten Aktionsplans in den nächsten Jahren gemeinsam mit allen politisch und gesellschaftlich Verantwortlichen verwirklichen. Mit dem Aktionsplan setzt sie auch ein gesellschaftliches Zeichen. Neben dem verbesserten Schutz geht es vor allem darum, Frauen und Kinder darin zu stärken, ein Leben ohne Gewalt und Angst zu führen und ihre Rechte wahrnehmen zu können.

(Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

Inhalt erstellt am 04.10.2007  -  Zuletzt aktualisiert am 04.10.2007

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