Eltern mit mehreren Kindern können ein Lied davon singen: der gemeinsame Wochenendausflug reißt schnell ein Loch in die Familienkasse. Nur gut, dass es Kinderermäßigungen gibt – denkt man und wundert sich, wenn der 12-jährige Sohn oder die 13-jährige Tochter doch den normalen Eintrittspreis bezahlen muss. Bis zu welchem Alter gibt es eigentlich Rabatte? Der FamilienAtlas hat in Wiesbaden und Frankfurt exemplarisch einige Freizeitangebote unter die Lupe genommen.
Wer mit seinen Kindern in der hessischen Landeshauptstadt ins Kino geht, wird feststellen, dass der Nachwuchs an der Kasse schnell erwachsen wird – bereits mit 12 Jahren müssen Kinder den vollen Preis bezahlen. Beim Kegeln sieht es schon besser aus: hier bekommen auch 16-Jährige eine Ermäßigung. Noch günstiger ist es beim Schwimmen, denn im städtischen Freibad wird sogar bis 17 nur der halbe Preis fällig.
Unterschiedliche Rabatte bringt auch ein Ausflug nach Frankfurt mit sich: im Explora-Museum zahlen Kinder bis 12 die Hälfte, für Jugendliche gibt es noch 25 Prozent Ermäßigung. Das Senckenberg-Museum räumt Kindern bis 15 Jahre 50 Prozent ein. Bei der Anreise mit dem öffentlichen Nahverkehr kann man bis zum Alter von 14 Jahren günstiger fahren. Der Rabatt liegt beispielsweise bei der Wiesbadener ESWE bei rund 40 Prozent.
Kein Anspruch auf Ermäßigung
Bereits dieser kleine Überblick zeigt, dass es große Differenzen bei den angebotenen Kinderermäßigungen gibt - sowohl in Bezug auf die Altersgrenze als auch hinsichtlich der Höhe des Rabatts. Kann der Anbieter nach eigenem Ermessen entscheiden, oder bestehen rechtliche Vorgaben seitens des Gesetzgebers? Jutta Gelbrich von der Verbraucherzentrale Hessen verneint dies: „Es gibt keinen rechtlichen Anspruch und keine gesetzlichen Regelungen. Privatwirtschaftliche Unternehmen sind in der Preisgestaltung grundsätzlich frei. Sie können eine Kinderermäßigung gewähren, müssen dies aber nicht.“
Bei öffentlichen Einrichtungen wie Schwimmbädern oder Museen sieht die Situation etwas anders aus: „Hier kann die Frage nach Kinderermäßigungen oder Familienrabatten durch eine Satzung oder andere Verordnungen geregelt sein. Die Höhe wird von dem politischen Willen und den finanziellen Möglichkeiten der jeweiligen Kommune oder des Bundeslandes abhängen.“
Rabatt per Familienpass
Großstädte wie Berlin, München und Hamburg machen von dieser Möglichkeit Gebrauch und bieten einen Familienpass an, der seinen Inhabern eine Vielzahl von vergünstigten Freizeitangeboten offeriert. Auch in der Mainmetropole können Haushalte mit geringem Einkommen von einem kommunalen Rabatt profitieren: mit dem Frankfurt-Pass kommen Familien zum halben Preis in die städtischen Hallen- und Freibäder, in den Zoo, das kommunale Kino, die Oper oder die Volkshochschule.
Wiesbadener Eltern können eine Familienkarte kaufen, die ihnen 50 Prozent Ermäßigung beim Besuch einiger Schwimmbäder, bei VHS-Kursen und ausgewählten kulturellen Veranstaltungen für Kinder einräumt.
Gesetzliche Altersgrenze
Wenn auch an den Eintrittskassen Unklarheit darüber besteht – die Juristen haben längst genauestens festgelegt, wann ein Kind nicht mehr als Kind zu gelten hat. So ziehen das Jugendschutzgesetz und das Strafgesetzbuch die Altersgrenze bei 14 Jahren. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz liegt sie jedoch erst bei 15 Jahren. Großzügiger ist die Kinderrechtskonvention der UNO: sie betrachtet Kinder als Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben.
