Mit der Anzahl alter Menschen und einer immer höheren Lebenserwartung wächst auch die Zahl der Pflegebedürftigen. Allein in Hessen sind es nach Angaben der Techniker Krankenkasse über 160.000, und knapp 74 Prozent von ihnen werden in den eigenen vier Wänden betreut – mehr als in jedem anderen Bundesland. Dabei spielt die private Hilfe eine zentrale Rolle, denn die häusliche Pflege erfolgt vor allem durch (weibliche) Familienangehörige, Freunde oder Bekannte.
Keine leichte Situation für die Pflegenden: neben einer extremen körperlichen und psychischen Belastung gilt es in vielen Fällen auch die weiterhin bestehenden beruflichen Anforderungen zu bewältigen. Wie die Initiative berufundfamilie ermittelt hat, sind heute 23 Prozent der Hauptpflegepersonen gleichzeitig berufstätig, davon knapp die Hälfte in einer Vollzeittätigkeit. Somit wird der häusliche Pflegefall zu einem Vereinbarkeitsproblem von Beruf und Familie, bei dem auch die Unternehmen gefordert sind.
Tragfähige Lösungen gefragt
Wirtschaft und Politik in Hessen haben dieses Thema im September 2008 auf einem Kongress zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ausgiebig diskutiert. Gerd Krämer, Staatssekretär im Hessischen Sozialministerium, stellte dabei fest: „Angesichts der demografischen Entwicklung müssen sich die Unternehmen darauf einstellen, dass sich immer mehr Beschäftigte neben dem Beruf um die Pflege ihrer Angehörigen kümmern. Ohne tragfähige Lösungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege laufen Unternehmen Gefahr, qualifizierte Beschäftigte zu verlieren oder werden die Folgen einer Überlastung durch Beruf und Pflege in Form von Arbeitsausfällen, geringerer Produktivität und Krankheitstagen tragen müssen.“
Wie solche Lösungen aussehen können, zeigt "für die praxis - Eltern pflegen" - ein Leitfaden für Arbeitgeber, den die Initiative berufundfamilie 2007 zusammen mit dem Unternehmensberater Prognos veröffentlicht hat. Sein Fazit: mit den richtigen Maßnahmen – zum Beispiel in den Bereichen Arbeitszeit und Arbeitsorganisation – können Unternehmen die Vereinbarkeit von Beruf und Pflegeanforderungen entscheidend voranbringen und dies auch zum eigenen Vorteil nutzen.
Pflegezeit für Arbeitnehmer
Gesetzliche Unterstützung bekommen die pflegenden Berufstätigen durch die Reform der Pflegeversicherung, die zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten ist. Eine ihrer wichtigsten Neuerungen ist die so genannte Pflegezeit: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen, können in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern eine bis zu sechsmonatige Freistellung von der Arbeit in Anspruch nehmen - mit anschließender Rückkehrmöglichkeit an den angestammten Arbeitsplatz. In einer akut auftretenden Pflegesituation erhalten die Betroffenen einen Anspruch auf kurzzeitige Freistellung für bis zu 10 Arbeitstage. In beiden Fällen bleiben sie sozialversichert, beziehen aber kein Gehalt.
Pflegegeld von der Krankenkasse
Um die finanzielle Situation in dieser Zeit zumindest etwas zu verbessern, kann man bei der Krankenkasse Pflegegeld beantragen. Speziell für die Pflege demenzkranker Menschen gibt es durch die Reform einen höheren Zuschuss. Er ist von bisher 460 Euro auf bis zu 2.400 Euro jährlich – abhängig vom Betreuungsbedarf – angehoben worden.
Anspruch auf umfassende Pflegeberatung
Die Pflegereform sieht außerdem vor, dass Pflegebedürftige und deren Angehörige ab 2009 gegenüber ihrer Pflegekasse erstmals einen Anspruch auf individuelle und umfassende Beratung haben. So genannte Fallmanager sollen helfen, die optimale Versorgung zu organisieren und zum Beispiel nach einem geeigneten Pflegeheim, einer Tagesbetreuung oder Angeboten der Altenhilfe zu suchen. Darüber hinaus können Pflegestützpunkte als zentrale wohnortnahe Anlaufstellen eingerichtet werden – wenn sich die einzelnen Bundesländer dafür entscheiden.
