Ziel der Förderung ist es, den Bestand an Plätzen in Kinderhorten und sonstigen Angeboten der Schulkinderbetreuung zu sichern sowie die Leistungen von Tagespflegepersonen zu unterstützen, die ausschließlich Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr betreuen.
Gefördert werden können:
- Qualifizierte Tagespflegepersonen, die ausschließlich Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr betreuen
- Kinderhorte, sofern sie bereits im Haushaltsjahr 2005 nach der "Offensive für Kinderbetreuung" gefördert worden sind
- Teilzeitbetreuungsangebote für Kinder im Schulalter mit mindestens zweistündiger Öffnungszeit, sofern sie bereits im Haushaltshaltsjahr 2005 nach der "Offensive für Kinderbetreuung" gefördert worden sind
- Träger von Kinderhorten und anderen Angeboten für Schulkinder erhalten Bestandsschutz, wenn sie im Haushaltsjahr 2005 nach der "Offensive für Kinderbetreuung" gefördert worden sind
