Die Hessische Landesregierung ist der Auffassung, dass die Beherrschung der deutschen Sprache der entscheidende Schlüssel zur politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Integration ist.
Gerade auch für Kinder aus Zuwandererfamilien sind ausreichende Deutschkenntnisse grundlegende Voraussetzung für den Schulerfolg und damit die Chance zur beruflichen und gesellschaftlichen Integration. Die Förderung der Sprachkompetenz sollte bereits frühzeitig vor der Einschulung, wozu insbesondere der Kindergartenbereich gehört, einsetzen.
Landesprogramm zur Sprachförderung bei Zuwandererkindern im Kindergartenalter
Mit den Mitteln des Sprachförderprogramms, das 2002 gestartetet wurde, soll der Erwerb der deutschen Sprache bei Kindern im Kindergartenalter ohne ausreichende Deutschkenntnisse frühzeitig gefördert werden. Es ist ein zusätzliches Integrationsangebot und dient dem Ziel, vorhandene Sprachdefizite abzubauen und die Voraussetzungen zur Einschulung zu verbessern. Konzept und Durchführung sollen mit bestehenden Sprachfördermaßnahmen anderer Einrichtungen und den Grundschulen unter Berücksichtigung der Bedarfe vor Ort abgestimmt, gemeinsam geplant und durchgeführt werden. Durch direkte Einbeziehung der Eltern, d. h. Ansprache, Information, Austausch, sollen zugewanderte Eltern zur Mitarbeit sowie zur Unterstützung ihrer Kinder motiviert werden.
Fortbildungsmaßnahmen für Erzieherinnen und Erzieher
Neben den Sprachfördermaßnahmen für Kindergartenkinder stellt das Land auch Mittel für Fortbildungsmaßnahmen für Erzieherinnen und Erzieher und sonstige für die Sprachvermittlung geeignete Personen bereit, damit gut ausgebildetes Fachpersonal die Sprachförderung durchführen kann.
Förderung von Sprachkursen für Eltern
Damit Eltern den Kindern aktiv beim Erwerb der deutschen Sprache zur Seite stehen können, wurde im Jahr 2003 bei den Integrationsmaßnahmen die Förderung von Sprachkursen für Eltern weiter ausgebaut. Die Nachfrage, insbesondere nach Mütterkursen, ist auch hier groß. In den von Hessen geförderten Sprachkursen für Erwachsene sollen neben der Sprachvermittlung Fragen des alltäglichen Lebens sowie des Arbeitsmarktes behandelt und insbesondere Informationen zum Bildungssystem in Deutschland vermittelt werden. Das Land wird weiterhin Sprachkurse für die zugewanderten Menschen fördern, die vom Bundesprogramm nicht erfasst werden und deren Integration unterstützen.
Fördergrundsätze für das Sprachförderprogramm
Die Neufassung der Fach- und Fördergrundsätze vom 29.6.2005 sieht vor, dass pro Kind ein bestimmtes Stundenkontingent für die gezielte Deutschförderung ermittelt und entsprechend dem Bedarf festgelegt wird. Die Landeszuwendung wird im Rahmen der Festbetragsfinanzierung gewährt und beträgt 1,25 € pro Stunde und Kind. Die Zuwendung für die Kosten für Fortbildungsmaßnahmen von mehrtägiger Dauer beträgt i. d. R. bis zu 150.-- € pro Person/Platz, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Bei kürzeren Fortbildungssequenzen, beispielsweise bei eintägigen Fortbildungen, reduziert sich die Zuwendung entsprechend, i.d.R. auf 75,-- € bei einer eintägigen Fortbildung. Es können kommunale, kirchliche und freigemeinnützige Träger gefördert werden. Für die Antragstellung sind Antragsformular und Kosten- und Finanzierungsplan zu verwenden. Der Kosten- und Finanzierungsplan muss alle mit der Maßnahme verbundenen Einnahmen und Ausgaben beinhalten und sich auf die Zahl der zu fördernden Kinder und die jeweils erforderlichen Förderstunden beziehen. Der Antrag muss sich auf das jeweilige Haushaltsjahr beschränken. Da die Mittel durch den Haushaltsansatz begrenzt sind, werden die Förderanträge nach Antragseingang bearbeitet. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Gemäß § 44 Ziffer 1.3 der Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zur Hessischen Landeshaushaltsordnung (VV-LHO) dürfen Zuwendungen zur Projektförderung nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen wurden. Weitere Informationen und die Antragsformulare zum Downloaden erhalten Sie beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt.
