Finanzielle Hilfen

Familien in Hessen können eine Reihe von finanziellen Hilfen in Anspruch nehmen, die der Bund, das Land Hessen und die Kommunen für sie bereit halten.

So gibt es Im Steuerrecht neben dem Kindergeld und den steuerlichen Freibeträgen für Kinder noch weitere Steuererleichterungen für Familien.

 

Junge Familie vor Haus

 

Unterstützung und Entlastung

Alleinerziehende Elternteile können bei einem Ausfall des Regelunterhaltes ersatzweise Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) beanspruchen.

Das Land Hessen fördert die Bildung von selbstgenutztem Wohnungseigentum für Familien.

Familieninformationsstellen - Familienservicestellen beantworten die Frage: „Wer macht was?“

Familieninformationsstellen helfen Familien, für ihr Anliegen die richtige Stelle zu finden. Sie geben als telefonischer Wegweiser Auskunft, welche Stellen für welche Angebote zuständig sind, z. B. das Jugendamt für den Unterhaltsvorschuss, die Gewerbeaufsicht für den Mutterschutz, bei Fragen zu Ehe und Partnerschaft die Ehe- und Familienberatungsstellen der Kirchen und der Wohlfahrtsverbände. 

 

Die Familieninformationsstellen sind hessenweit zum Ortstarif (nur Anrufe innerhalb Hessens, auch aus öffentlichen Telefonzellen möglich) montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr unter der Hotline (0180) 2 35 83 76 für Fragen rund um familienbezogene Leistungen erreichbar.

 

Webtipp: familienhandbuch.de

 

Hotline:
  • Familieninformationsstellen
    (0180) 2 35 83 76

 

  • Weitere Informationen
  • Informationen und persönliche Beratung erhalten Sie in Sozialämtern, Wohngeldstellen und örtlichen Finanzämtern.
     

Inhalt erstellt am 16.12.2004  -  Zuletzt aktualisiert am 01.03.2012

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