Förderprogramme

Das Land Hessen hat für familienrelevante Bereiche Förderprogramme aufgelegt, aus denen Träger von Projekten und Maßnahmen Zuschüsse als "freiwillige Leistungen" des Landes erhalten können.

Förderprogramme in Hessen

Ziel ist es, innovative und zukunftsorientierte Initiativen und Projekte zu unterstützen und bürgernahe, an den regionalen Bedarfen und Problemlagen orientierte Handlungskonzepte zu fördern.

Die hierfür vorgesehenen Haushaltsmittel werden jährlich im Haushaltsplan des Landes aufgestellt, durch das Haushaltsgesetz festgestellt und im Landtag verabschiedet.

Die Familien- und Sozialpolitik der Landesregierung richtet sich nach den Grundsätzen der Solidarität und Subsidiarität.

 

Rechtliche Grundlagen

In der Landeshaushaltsordnung (LHO) sind die rechtlichen Grundlagen für Förderungen aus Haushaltsmitteln des Landes festgelegt.

 

Hessischer Rechnungshof
  • Der Hessische Rechnungshof ist eine oberste Landesbehörde mit Sitz in Darmstadt. Er ist unabhängig und hat nach der Hessischen Verfassung den Auftrag, die öffentliche Finanzkontrolle der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Hessen sicherzustellen.

     

 

Inhalt erstellt am 16.12.2004  -  Zuletzt aktualisiert am 03.12.2010

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