Frühförderung

Entwicklungsverzögerungen oder -gefährdungen des Kindes und drohende oder bestehende Behinderungen müssen möglichst frühzeitig erkannt werden, damit die notwendigen Fördermaßnahmen eingeleitet werden können.

Frühförderung

Frühförderung  ist ein Angebot von Hilfen für alle Kinder bis zur Einschulung, die behindert oder von Behinderung bedroht sind und für deren Familien und andere Bezugspersonen des Lebensumfelds.

Frühberatungs- und Frühförderstellen

Als offene Anlaufstellen bieten Frühberatungs- und Frühförderstellen in jedem Landkreis und jeder Stadt  Information und Beratung für alle Familien und Fachleute, die ein Entwicklungsrisiko der ihnen anvertrauten Kinder vermuten. Insgesamt gibt es in Hessen 56 Frühförderstellen und sieben Sozialpädiatrische Zentren. Im Rahmen der Früherkennung und Frühförderung werden auch spezielle Hilfsangebote für sinnesbehinderte (hör- und sehgeschädigte) Kinder bereit gehalten  Die Frühförderstellen arbeiten interdisziplinär. Sie koordinieren und integrieren (heil/sonder)pädagogische, psychologische und medizinisch-therapeutische Ansätze in Früherkennung, Diagnostik, Beratung, Förderung und Behandlung und unterstützen die alltagsorientierte Umsetzung in und mit den betroffenen Familien.

Verschiedene Förderungsformen

Frühförderung kann in Form von Einzel- und Gruppenförderung, ambulant oder mobil erfolgen; ein unter allen Beteiligten abgestimmter Förder- und Behandlungsplan regelt das Nähere.

Im Rahmen des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) hat der Bundesgesetzgeber die Früherkennung und Frühförderung behinderter Kinder im Vorschulalter erstmals ausdrücklich geregelt.

Das Frühförderkonzept
  • Das hessische Frühförderkonzept verbindet seinen ganzheitlichen Anspruch mit der Forderung nach einem intensiven fachlichen Austausch aller am Förderkonzept eines Kindes beteiligten Fachleute. Familienorientierung ist ein weiterer Grundsatz des Konzepts.

 

  • Finanzierung
  • Finanziert werden die Leistungen der hessischen Frühförderung je nach Lage des Einzelfalles von Krankenkassen, örtlichen Sozialhilfeträgern, dem Landeswohlfahrts- verband Hessen sowie aus Zuwendungen des Landes Hessen im Rahmen der freiwilligen Leistungen.

Inhalt erstellt am 16.12.2004  -  Zuletzt aktualisiert am 07.10.2005

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