Gewalt im häuslichen Bereich erfüllt in aller Regel Straftatbestände und muss aufs Entschiedenste bekämpft werden.
Der Verlust an körperlicher und seelischer Integrität, an Chancengleichheit, an Lebensqualität und nicht zuletzt an Lebensjahren ist nur zum Teil messbar. Wenn eine angemessene Hilfe erreichbar ist, kann der Gewalt jedoch Einhalt geboten und das Leid der Betroffenen wirksam gemildert werden. Dies zu gewährleisten ist Sinn und Zweck desAktionsplans des Landes Hessen zur Bekämpfung der Gewalt im häuslichen Bereich, der verschiedene Ansätze zur Hilfe und Unterstützung von Gewaltopfern in Familien bündelt.
