Ambulante Pflegeeinrichtungen und Sozialstationen

Ambulante Pflegeeinrichtungen und Sozialstationen bieten ambulante gesundheits- und sozialpflegerische Dienste für die Bevölkerung eines bestimmten Versorgungsbereiches an.

Ambulante Hilfen haben Vorrang vor der stationären Pflege. Sie entsprechen dem Wunsch der meisten Pflegebedürftigen, solange wie möglich zu Hause in der angestammten Umgebung bleiben zu können. Unterstützt wird dieser Wunsch durch die Geld- und Sachleistungen der Pflegekassen.

Flächendeckende Versorgung

Das Land Hessen hat durch seine Förderung von anerkannten Sozialstationen maßgeblich zum Aufbau einer nahezu flächendeckenden Versorgungsstruktur beigetragen. Mit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 hat sich die Zahl der ambulanten Pflegedienste, insbesondere die der privaten Anbieter, in Hessen von insgesamt 665 auf 879 erhöht (Stand 02/2005). Zukünftig wird es weniger darum gehen, die Quantität der ambulanten Hilfe zu steigern, als vielmehr darum, deren Qualität zu sichern und weiterzuentwickeln.

Inhalt erstellt am 17.12.2004  -  Zuletzt aktualisiert am 10.03.2005

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