Wie ermittelt man das Elterngeld?
• Maßgeblich ist der Durchschnittsbetrag aus dem individuellen Einkommen der Antragstellenden der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes bzw. vor der in Anspruch genommenen Mutterschutzfrist ohne Einmalzahlungen. Mit dieser Lösung ist sichergestellt, dass auch befristet Beschäftigte und Selbstständige mit unregelmäßiger Auftragslage angemessen berücksichtigt werden.
• Das Elterngeld orientiert sich - anders als das bisherige Erziehungsgeld - am individuellen Einkommen und nicht am Familieneinkommen, um es Paaren zu erleichtern, zumindest in einem überschaubaren Zeitraum auch auf das höhere Einkommen zu verzichten.
