Was gilt für Alleinerziehende oder in anderen Ausnahmefällen?
Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, erhalten die vollen 14 Monate Elterngeld. Dabei wird daran angeknüpft, dass das Kind allein bei dem einem Elternteil in der Wohnung lebt, dem die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht oder der eine einstweilige Anordnung erwirkt hat, mit der ihm zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht vorläufig zur alleinigen Ausübung übertragen worden ist.
14 Monate Elterngeld gibt es auch für Elternteile, für deren Partner die Übernahme der Elternzeit objektiv unmöglich ist oder wenn eine Gefährdung des Kindeswohls dagegen spricht.
