Welche bisherigen Zahlungen fallen durch das Elterngeld weg?
Das Erziehungsgeld wird es nicht mehr geben, das Elterngeld tritt an seine Stelle. Beim Mutterschaftsgeld wird sich nichts ändern.
Bei ALG II, Sozialhilfe, Unterhalt, Wohngeld und Kinderzuschlag wird das Elterngeld oberhalb des Mindestbetrages von 300 Euro als Einkommen berücksichtigt, bis 300 Euro (Mindestbetrag) ist es also anrechnungsfrei.
