Was erhalten Selbstständige?
Auch Selbstständige erhalten das Elterngeld. Auch bei ihnen wird der wegfallende Gewinn wegen der Betreuung des Kindes zu 67% ersetzt. Der Gewinn wird grundsätzlich ermittelt wie im Falle eines ALG II-Bezugs. Dabei kann der Gewinn auf der Basis unterschiedlicher Nachweise ermittelt werden, dazu gehören insbesondere auch Steuererklärungen.
