Haben Pflegeeltern Anspruch auf Elterngeld?
Ja, in besonderen Fällen: Bei schwerer Krankheit, schwerer Behinderung oder Tod der Eltern haben Verwandte bis dritten Grades und ihre Ehegatten Anspruch auf Elterngeld, wenn sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen und von anderen Berechtigten Elterngeld nicht in Anspruch genommen wird. Im Übrigen gilt: Für Kinder, die auf der Grundlage des SGB VIII in Pflegefamilien leben, übernimmt das Jugendamt den notwendigen Lebensunterhalt. Zu diesem Zweck erhalten die Pflegeeltern laufende monatliche Leistungen, deren Höhe vom örtlichen Jugendamt festgesetzt wird.
