Hessischer Familienbericht

Die Hessische Landesregierung erfüllt mit den Hessischen Familienberichten ihren Auftrag, dem Hessischen Landtag in regelmäßigen Abständen über die Maßnahmen der hessischen Familienpolitik zu berichten.

 

Familienbericht

 

Hessische Familienberichte
Familien sind das tragende Fundament und ein Symbol für die Zukunft unserer Gesellschaft. In einer Zeit rasanten gesellschaftlichen Wandels gewinnt die familiäre Gemeinschaft zunehmend an Bedeutung. Familien und Kinder sind Ausdruck der Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Aufgabe der Politik ist es, durch verbesserte Rahmenbedingungen die Familien zu stützen, damit sie die Herausforderungen des gesellschaftlichen Wandels leichter meistern können.

Die Federführung zur Erstellung der Hessischen Familienberichte obliegt dem Hessischen Sozialministerium unter Beteiligung aller Ressorts der Landesregierung.

 

Folgende Hessische Familienberichte sind bisher erschienen:

 

1. Hessischer Familienbericht im Juni 1994

2. Hessischer Familienbericht im August 1998
    "Vereinbarkeit von Familie und Beruf"

3. Hessischer Familienbericht im Juli 2001
    "Familienfreundliches Hessen"

4. Hessischer Familienbericht im November 2005
    "Familienpolitik in Hessen"

5. Hessischer Familienbericht im Januar 2008

6. Hessischer Familienbericht im Mai 2013
   "Hessen hat Familiensinn - 
   Kinderbetreuung, frühkindliche Bildung und
  die Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Studium"

 

 

Familienbericht der Bundesregierung
  • Durch Beschluss des Deutschen Bundestages ist die Bundesregierung verpflichtet, dem Bundestag und Bundesrat mindestens in jeder zweiten Legislaturperiode einen Bericht über die Lage der Familien vorzulegen. 

 

Inhalt erstellt am 12.10.2006  -  Zuletzt aktualisiert am 13.06.2013

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