Zahngesundheitsförderung

Alle Kinder vom 0. bis zum 12. Lebensjahr (Kinder mit besonders hohem Kariesrisiko bis zum 16. Lebensjahr) haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Maßnahmen der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe (§ 21 Sozialgesetzbuch V). Dadurch sollen alle Kinder und deren Eltern früh das lernen, wodurch die primär gesund in die Mundhöhle durchbrechenden Zähne ein Leben lang gesund erhalten werden können.

Hexe Irma

 

Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege in Hessen


In Hessen engagiert sich die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege für die (Zahn)gesundheitsförderung. Zur Umsetzung der sogenannten zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe wurden die Landesarbeitsgemeinschaft (LAGH) und 21 Arbeitskreise Jugendzahnpflege (AKJ) gegründet. Hier arbeiten die gesetzlichen Krankenkassen, die zahnärztlichen Teams des Gesundheitsamtes (Jugendzahnärzte) und die Zahnarzt-Teams in freier Praxis (Patenschaftzahnärzte) gemeinsam und einheitlich für mehr Zahngesundheit der hessischen Kinder.

Hexe Irma mit Zahnbürste

Hexe Irma

Alle Kinder kennen und lieben IRMA - denn IRMA zaubert für alle kleinen und großen Kinder schöne und gesunde Zähne! Ansprechpartner:
Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege in Hessen (Tel.: 069/427275-195) bzw. örtlicher Arbeitskreis Jugendzahnpflege http://www.jugendzahnpflege.hzn.de/

 

Inhalt erstellt am 16.01.2007  -  Zuletzt aktualisiert am 12.01.2012

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