In schwierigen Lebenslagen und Belastungen können Familien mit der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder überfordert sein.
Der Gesetzgeber hat deshalb Hilfen zur Erziehung vorgesehen, die außerhalb des betroffenen Elternhauses ansetzen.
Die Trennung auf Zeit kann eine entlastende und zukunftsorientierte Entscheidung für eine überforderte Familie sein. Neben der Erziehung in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform kommt dann insbesondere die Erziehung in einer Pflegefamilie in Frage. Hierbei handelt es sich entweder um eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Maßnahme.
Die Adoption stellt dagegen die dauerhafte und vollständige Weggabe bzw. Annahme eines Kindes dar. Die Zahl der zur Adoption freigegebenen Kinder ist allerdings seit Jahren rückläufig. Der Vermittlungsschwerpunkt liegt bei der Adoption von Stiefkindern und von Kindern aus dem Ausland.
Mit der "Aktion Moses" bietet die Landesregierung Hilfe für verzweifelte Mütter, die sich mit ihrem Neugeborenen in einer völlig auswegslosen Lage sehen.
Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle
Die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA) Rheinland-Pfalz und Hessen bietet Beratung und Auskunft in Adoptionsfragen, gerade auch bei Auslandsadoptionen.
