Der Antrag auf Elterngeld kann frühestens mit dem Tag der Geburt des Kindes gestellt werden. Das Elterngeld wird rückwirkend bis zu drei Monate gezahlt, so dass der Antrag nicht unverzüglich gestellt werden muss.
Zuständig für die Ausführung des Gesetzes sind die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales (siehe Link „Ansprechpartner“)
