Wo und wann muss ich das Elterngeld beantragen?

Der Antrag auf Elterngeld kann frühestens mit dem Tag der Geburt des Kindes gestellt werden. Das Elterngeld wird rückwirkend bis zu drei Monate gezahlt, so dass der Antrag nicht unverzüglich gestellt werden muss.

Zuständig für die Ausführung des Gesetzes sind die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales (siehe Link „Ansprechpartner“)

 

Inhalt erstellt am 26.03.2009  -  Zuletzt aktualisiert am 12.01.2011

Detailsuche

  • Adressbuch
  • Einrichtungen und Ansprechpartner in Ihrer Nähe
  • Erste Hilfe
  • Die Anlaufstelle für den familiären Notfall
  • Kontakt
  • Der direkte Draht zur FamilienAtlas - Redaktion
Seitenanfang