Bekommen Hartz-IV-Empfänger Elterngeld?

Bekommen Hartz-IV-Empfänger Elterngeld?
Ja, auch nicht erwerbstätige Eltern erhalten Elterngeld. Der Mindestbetrag ist 300 Euro pro Monat.

 

Achtung !
Ab 01.01.2011 ist jedoch das Elterngeld auf die Grundsicherungsleistungen (Sozialgeld, Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag) vollständig als Einkommen anzurechnen.

 

Ausnahme:
Sie waren vor der Geburt des Kindes erwerbstätig. Dann erhalten Sie einen individuellen Freibetrag, der dem Durchschnittsnettoeinkommen vor der Geburt entspricht. Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld bei den genannten Leistungen weiterhin anrechnungsfrei. Bei der verlängerten Auszahlung des Elterngeldes in halben Monatsbeträgen halbiert sich der Freibetrag (§10 Abs. 5 BEEG).

Inhalt erstellt am 26.03.2009  -  Zuletzt aktualisiert am 12.01.2011

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