Welche Auswirkungen haben der Wehr- und Zivildienst auf die Festlegung des Bemessungszeitraumes?
Kalendermonate, in denen die berechtigte Person vor der Geburt des Kindes mindestens einen Tag Wehrdienst nach Maßgabe des Wehrdienstpflichtgesetzes oder des Vierten Abschnitts des Soldatengesetzes oder Zivildienst nach Maßgabe des Zivildienstgesetzes geleistet hat, wenn dadurch Erwerbseinkommen ganz oder teilweise weggefallen ist, werden bei der Berechung der zwölf für die Einkommensermittlung vor der Geburt des Kindes heranzuziehenden Kalendermonate übersprungen.
