Muss der Vater seine beiden Monate direkt im Anschluss an die Müttermonate nehmen?
Nein, der Vater kann auch gleichzeitig mit der Mutter die Partnermonate in Anspruch nehmen. Entscheidend ist die Summe der Monate. Beispiel: Nimmt der Vater die ersten drei Lebensmonate des Kindes Elternzeit und Elterngeld in Anspruch (Mutter ist gleichzeitig in Elternzeit), endet die Anspruchsfrist mit dem elften Lebensmonat des Kindes, da die Eltern in der Summe dann 14 Monate Elterngeld bezogen haben.
