Müssen die zwei Vaterschaftsmonate bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes genommen werden, um Elterngeld beanspruchen zu können?
Grundsätzlich heißen die zwei Monate nicht „Vatermonate“, sondern „Partnermonate“ und sie sind bis zum 14. Lebensmonat des Kindes in Anspruch zu nehmen.
