Pflegekinder und Pflegeeltern

Die qualifizierte Vermittlung von Kindern und Jugendlichen in geeignete Pflegefamilien ist eine zentrale Aufgabe der örtlichen Jugendämter. Wenn Eltern - auch mit fachlicher Unterstützung - nicht in der Lage sind, das Wohl des Kindes oder Jugendlichen selbst zu gewährleisten, muß auch eine stark präventive und familienunterstützende Jugendhilfe auf Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses zurückgreifen. Neben der Erziehung im Heim oder einer anderen betreuten Wohnform kommt dann insbesondere die Erziehung in einer Pflegefamilie in Betracht.

Insgesamt wurden in Hessen im Jahr 2010 nach Angaben des Statistischen Landesamts Hessen 4.279 Kinder, Jugendliche und Erwachsene bis unter 27 Jahre (junge Menschen) in Form von Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII untergebracht. Dabei setzt sich die Zahl zusammen aus Vollzeitpflegefällen, die im Jahr 2010 beendet wurden (und somit im Jahr 2010 noch Hilfen bekommen haben) sowie Vollzeitpflegefällen, die zum Stichtag 31. Dezember 2010 noch bestanden.

Pflegegeld

Für ihre schwierige und verantwortungsvolle Arbeit erhalten die Pflegeeltern ein "Pflegegeld". In Hessen sind dies zur Zeit - je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen - zwischen 477 Euro und 634 Euro monatlich. Hinzu kommt ein Erziehungsbeitrag von monatlich 222 Euro.

 

 

Inhalt erstellt am 16.12.2004  -  Zuletzt aktualisiert am 23.08.2011

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