Pflegekinder und Pflegeeltern

Die qualifizierte Vermittlung von Kindern und Jugendlichen in geeignete Pflegefamilien ist eine zentrale Aufgabe der örtlichen Jugendämter. Wenn Eltern - auch mit fachlicher Unterstützung - nicht in der Lage sind, das Wohl des Kindes oder Jugendlichen selbst zu gewährleisten, muß auch eine stark präventive und familienunterstützende Jugendhilfe auf Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses zurückgreifen. Neben der Erziehung im Heim oder einer anderen betreuten Wohnform kommt dann insbesondere die Erziehung in einer Pflegefamilie in Betracht.

Nach der letzten Erhebung des Hessischen Statistischen Landesamtes waren

  • 2006 in Hessen insgesamt 10.481 Kinder und Jugendliche außerhalb ihrer Herkunftsfamilien untergebracht. Vollzeitpflege in einer Familie erhielten 3.100 Kinder, davon lebten 369 bei Großeltern oder anderen Verwandten, 2731 Kinder waren in einer Pflegefamilie untergebracht.
  • 2005 in Hessen insgesamt 9.839 Kinder und Jugendliche außerhalb ihrer Herkunftsfamilien untergebracht. Vollzeitpflege in einer Familie erhielten 2.988 Kinder, davon lebten 366 Kinder bei Großeltern oder anderen Verwandten, 2.622 Kinder waren in einer Pflegefamilie untergebracht.

Die aktuellen Zahlenangaben für 2007 werden derzeit ermittelt.

Pflegegeld

Für ihre schwierige und verantwortungsvolle Arbeit erhalten die Pflegeeltern ein "Pflegegeld". In Hessen sind dies zur Zeit - je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen - zwischen 437 Euro und 607 Euro monatlich. Hinzu kommt ein Erziehungsbeitrag von monatlich 209 Euro.

 

Inhalt erstellt am 16.12.2004  -  Zuletzt aktualisiert am 03.01.2008

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