Schwangerschaftsberatung
Anfang 2012 standen in Hessen weiterhin 83 staatlich anerkannte Beratungsstellen zur Verfügung, die alle Aufgaben des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) erfüllen:
1. Allgemeine Beratung nach § 2 SchKG "in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen"
2. Schwangerenkonfliktberatung nach § 5 SchwKG.
Sie stellen nach Abschluss einer Konfliktberatung eine Beratungsbescheinigung nach § 7 SchKG aus. Von diesen 83 staatlich anerkannten Beratungsstellen befinden sich in Trägerschaft:
- der evangelischen Kirche 30
- von Pro Familia 28
- anderen Vereinen und Verbänden, incl. Donum vitae e.V. 23
- von Kommunen 2
Außerdem waren 23 Ärzte nach § 9 SchKG staatlich anerkannt, die Konfliktberatung nach § 5 SchKG anbieten und nach deren Abschluss eine Bescheinigung nach § 7 SchKG ausstellen.
Kompetente Beratung
Die allgemeine Beratung nach § 2 SchKG dient vor allem der Aufklärung und Vermeidung ungewollter Schwangerschaften. Sie findet daher häufig in Gruppen statt, z.B. in Schulklassen oder in Kursen für werdende Eltern. Sie soll aber ebenso Unterstützung und Hilfe bei bereits bestehenden Schwangerschaften anbieten.
Daneben bieten 32 Beratungssstellen der katholischen Kirchen und ein weiterer Träger ausschließlich allgemeine Beratung nach § 2 SchKG an - "in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen" .
Die Konfliktberatung richtet sich an schwangere Frauen, die einen Abbruch erwägen und ermöglicht es, die Schwangerschaft sachkundig zu erörtern. Es werden Aspekte angesprochen, die für oder gegen eine Fortsetzung der Schwangerschaft sprechen. Zugleich werden unterschiedliche institutionelle und wirtschaftliche Hilfsangebote dargestellt und ggf. auch vermittelt, die die Schwangerschaft, vor allem aber das spätere Aufziehen des Kindes erleichtern können.
