Juleica

Seit der Einführung der Juleica sind bundesweit insgesamt über 318.000 Juleicas in Deutschland an Jugendleiterinnen und Jugendleiter ausgegeben worden. Allein in Hessen sind es über 16.000 Juleicas (beides Stand September 2008). Die Juleica ist nicht nur ein Ausweisdokument – sie soll zur Qualifizierung ihrer Inhaber beitragen und ihnen zugleich als Anerkennung ihres Engagements auch Vergünstigungen einräumen.

Die Juleica kann jede/r erhalten, der als Jugendleiterin oder Jugendleiter in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit tätig ist – und zwar bei einem dem Hessischen Jugendring angehörigen Jugendverband, für einen nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetz anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Vergabe der Juleica erfolgt in Hessen über die Jugendämter. Dort bekommt man auch das nötige Antragsformular. Grundlage der Vergabe sind die „Bestimmungen zur Einführung der Jugendleiter/innen-Card in Hessen“, die durch das hessische Ministerium für Arbeit,Familie und Gesundheit erlassen wurden.

JULEICA online beantragen!

In Hessen ist es seit dem 1. Dezember 2009 möglich, die Juleica online zu beantragen - www.juleica.de.

 

  • Ansprechpartner
  • Hessisches Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit
    Gerd Reichwein
    Tel. 0611/817-3274

Inhalt erstellt am 16.12.2004  -  Zuletzt aktualisiert am 08.01.2010

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