Wenn Kinder und Jugendliche sich in der Öffentlichkeit bewegen, begleitet sie – zumindest auf dem Papier – das Jugendschutzgesetz. Es versucht, schädliche Einflüsse durch eine Reihe von Vorschriften auszuschalten – sei es beim Aufenthalt in Gaststätten, bei öffentlichen Tanzveranstaltungen, bei Kinobesuchen oder bei der Abgabe und dem Konsum von Tabakwaren. Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Verbote des Jugendschutzgesetzes können als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Kinder- und Jugendschutz ist jedoch nicht allein eine staatliche Aufgabe. Das gesamte soziale Umfeld ist gefordert, wenn es darum geht, Kinder und Jugendliche vor Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch zu schützen.
