Voraussetzung für den Besuch einer weiterführenden Schule ist die Eignung des Kindes.
Seine bisherige Lernentwicklung, der Leistungsstand und die Arbeitshaltung sollen so beschaffen sein, dass es erfolgreich am Unterricht des gewählten Bildungsganges teilnehmen kann.
Entscheidung der Eltern
Nachdem die Eltern eine Entscheidung über den weiteren Bildungsweg ihres Kindes getroffen haben, gibt die Klassenkonferenz der Grundschule unter dem Vorsitz der Schulleitung eine schriftliche Stellungnahme dazu ab. Diese muss eine Empfehlung für den geeigneten Bildungsgang enthalten. Wird dabei dem Wunsch der Eltern widersprochen, so ist ihnen eine erneute Beratung anzubieten. Bleiben die Eltern bei ihrer Entscheidung, dann besucht das Kind den von ihnen gewählten Bildungsgang.
Bei Schülerinnen und Schülern, die entgegen der Empfehlung der Klassenkonferenz die 5. Klasse einer Realschule oder eines Gymnasiums besuchen, kann es am Ende des Schulhalbjahres oder des Schuljahres zu einer Querversetzung kommen: Sie werden in eine andere Schulform versetzt, wenn sie die Anforderungen nicht erfüllen und am Unterricht nicht erfolgreich teilnehmen können.
