Bildung und Erziehung beginnen in der Familie. Sie ist der erste, umfassendste, am längsten und am stärksten wirkende Bildungsort von Kindern und in den ersten Lebensjahren der wichtigste. Die Bedeutung der Familie ist zentral. Die Erziehung von Kindern ist und bleibt vorrangig die Aufgabe von Müttern und Vätern.
Um Vereinbarkeit von Familie und Beruf realisieren zu können, tritt zur Familie als zweiter organisierter und institutioneller Bildungsort die Tageseinrichtung für Kinder (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort, altersübergreifende Tageseinrichtung) und die Kindertagespflege hinzu. Tagesbetreuung von Kindern kann die Erziehung in der Familie unterstützen und ergänzen.
Die Tagesbetreuung erfolgt in Tageseinrichtungen für Kinder und in Kindertagespflege.
Die Tageseinrichtung für Kinder hat einen eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Sie ergänzt und unterstützt die Erziehung des Kindes in der Familie und soll die Gesamtentwicklung des Kindes durch allgemeine und gezielte Bildungs- und Erziehungsangebote fördern. Ihre Aufgabe ist es insbesondere, durch differenzierte Erziehungsarbeit die geistige, seelische und körperliche Entwicklung des Kindes anzuregen, seine Gemeinschaftsfähigkeit zu fördern und allen Kindern gleiche Entwicklungschancen zu geben.
Tageseinrichtungen für Kinder sind:
- Kinderkrippen für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr;
Ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen für Kinder unter 3 Jahren ist vor allem für berufstätige Eltern sehr wichtig. Das Land Hessen hat deshalb das BAMBINI-KNIRPS-PROGRAMM gestartet, das dazu beitragen soll, mehr Betreuungsplätze in Kinderkrippen zu schaffen.
- Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt;
In Deutschland hat jedes Kind vom 3. Lebensjahr an bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz (§ 24 SGB VIII).
- Kinderhorte für Kinder im Schulalter;
- Altersübergreifende Tageseinrichtungen mit Gruppen für Kinder der Alterstufen 0 bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
Tageseinrichtungen können von öffentlichen, freigemeinnützigen oder sonstigen geeigneten Trägern betrieben werden. Zur Aufnahme des Kindes können sich die Eltern direkt an eine Tageseinrichtung oder einen Träger einer Tageseinrichtung ihrer Wahl wenden. Die Öffnungszeiten und Kosten sind unterschiedlich. Die örtlichen Jugendämter können Eltern auf Antrag einen einkommens-abhängigen Zuschuss zu den Betreuungskosten gewähren.
Kindertagespflege
Kindertagespflege bedeutet die Betreuung des Kindes durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater. Die Betreuung findet in der Regel im Haushalt der Tagespflegeperson, also der Tagesmutter oder des Tagesvaters statt, kann aber auch im Haushalt der Eltern des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen erfolgen.
Diese Form der familiennahen Betreuung eines Kindes ist der institutionellen Betreuung, also beispielsweise der in einem Kindergarten, gleichgestellt. Den Eltern ist ein Wunsch- und Wahlrecht zwischen den Betreuungsformen zu gewährleisten.
Das Hessische Kinder- und Jugendhilfegesetzt formuliert explizit einen Erziehungs- und Bildungsauftrag in der Kindertagespflege, den die Tagespflegeperson gemeinsam mit den Personensorgeberechtigten des Kindes ausgestaltet und umsetzt.
Für die Kindertagespflege sind die örtlichen Jugendämter zuständig. Sie sind verantwortlich für die Vermittlung des Kindes an eine geeignete Kindertagespflegeperson und für die Gewinnung, Beratung und Begleitung von Tagespflegepersonen.
Wenn Sie ihr Kind in Kindertagespflege betreuen lassen möchten oder als Tagesmutter oder Tagesvater tätig sein möchten, können Sie Kontakt mit dem Jugendamt Ihres Wohnortes oder Landkreises aufnehmen.
