Integrationsplätze

Landesförderung für besondere Integrationsaufgaben

Der Träger eines Kindergartens kann nach § 6 der Verordnung zur Landesförderung für Kindertageseinrichtungen und  Kindertagespflege gezielte Zuwendung zu den Personal- und Sachkosten für die Integration von Kindern mit Behinderung sowie  Kindern mit Migrationshintergrund erhalten.

Integrationsplätze für Kinder mit Behinderung

Das Land Hessen hat die gesellschaftliche Integration von Kindern mit Behinderung deutlich verbessert, gemeinsam mit den Kommunen, den Trägern und den Kindertagesstätten, die die Integration vor Ort durchführen.

Dafür sorgt eine Rahmenvereinbarung über "Angebote für Kinder mit Behinderung vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt in Tageseinrichtungen für Kinder". Sie wurde unter Moderation des Landes zwischen dem Hessischen Städte- und Gemeindebund, dem Hessischen Städtetag, dem Hessischen Landkreistag, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen und der Liga der Freien Wohlfahrtspflege abgeschlossen. Die Vereinbarung besagt, dass jedem Kind ein geeigneter, wohnortnaher Integrationsplatz im Kindergarten zur Verfügung gestellt werden kann.

Integration von ausländischen Kindern

Auch für ausländische Kinder und Übersiedlerkinder werden Integrationsplätze im Kindergarten gefördert. Durch frühzeitige Integrationsschritte können die Kinder Achtung und Toleranz voreinander und miteinander lernen. Der spielerische Umgang mit Fremdsprachen ist eine gute Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration.

 

Inhalt erstellt am 16.12.2004  -  Zuletzt aktualisiert am 20.01.2009

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