Bei der Steuererklärung profitieren Familien vom steuerlichen Familienleistungsausgleich, der in den letzten Jahren erweitert worden ist. Kosten für Unterhalt, Betreuung, Erziehung und Ausbildung der Kinder werden jetzt stärker berücksichtigt. So wurde das Kindergeld angehoben und der Kinderfreibetrag um den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf ergänzt.
Daneben gibt es zahlreiche weitere Steuervergünstigungen, wie den Freibetrag für den Sonderbedarf bei Berufsausbildung, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende oder die Steuererleichterungen für behinderte Kinder.
