Elterngeld löst Erziehungsgeld ab
Für Geburten ab 01.01.2007 gelten die Bestimmungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG. Das bis dahin geltende Erziehungsgeld (für Geburten zwischen dem 01.01.1986 bis 31.12.2006) wurde durch die Einführung des Elterngeldes ab 1. Januar 2007 abgelöst.
Zeit für Familie
Im Gegensatz zum Erziehungsgeld, das bis zu zwei Jahre lang ausgezahlt werden konnte, wird das Elterngeld grundsätzlich bis zu 14 Monaten nach der Geburt gewährt. Das Elterngeld ermöglichst allen Eltern, sich nach der Geburt ihres Kindes Zeit für die Familie zu nehmen.
