Krisen und Gewalt

Gewalt im häuslichen Bereich erfüllt in aller Regel Straftatbestände und muss aufs Entschiedenste bekämpft werden.

Der Verlust an körperlicher und seelischer Integrität, an Chancengleichheit, an Lebensqualität und nicht zuletzt an Lebensjahren ist nur zum Teil messbar. Wenn eine angemessene Hilfe erreichbar ist, kann der Gewalt jedoch Einhalt geboten und das Leid der Betroffenen wirksam gemildert werden. Dies zu gewährleisten ist Sinn und Zweck des Aktionsplans des Landes Hessen zur Bekämpfung der Gewalt im häuslichen Bereich, der verschiedene Ansätze zur Hilfe und Unterstützung von Gewaltopfern in Familien bündelt.

 

Aktionsplans des Landes Hessen zur Bekämpfung der Gewalt im häuslichen Bereich
Der Aktionsplan zielt in erster Linie auf einen verbesserten Schutz vor Partnergewalt. Er dient auch dem Schutz von Kindern vor den Gefahren, die Partnergewalt für ihre Entwicklung immer bedeutet. Mit dem Aktionsplan möchte Hessen landesweit eine bedarfsgerechte Versorgung durch ein Netz von niedrigschwelligen, qualifizierten Beratungs-, Hilfe und Schutzangeboten erreichen. Kooperationen zwischen staatlichen und kommunalen Institutionen - wie mit den gemeinnützigen Schutzeinrichtungen - wachsen seit den 90er Jahren in Hessen mit zunehmendem Erfolg heran. Verlässliche Strukturen der Hilfe und Prävention der Gewalt im häuslichen Bereich bieten in Hessen mittlerweile 31, aus verschiedenen Institutionen zusammengesetzte Arbeitskreise.

Zusätzlich unternimmt das Land Hessen eine fachliche und finanzielle Förderung von Frauenhäusern, Notruf- und Beratungsstellen für Frauen und von Projekten "Keine Gewalt gegen Mädchen und Jungen".

Inhalt erstellt am 17.12.2004  -  Zuletzt aktualisiert am 25.05.2009

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