Gewalt im häuslichen Bereich erfüllt in aller Regel Straftatbestände und muss aufs Entschiedenste bekämpft werden.
Der Gewalt Einhalt bieten
Der Verlust an körperlicher und seelischer Integrität, an Chancengleichheit, an Lebensqualität und nicht zuletzt an Lebensjahren ist nur zum Teil messbar. Wenn eine angemessene Hilfe erreichbar ist, kann der Gewalt jedoch Einhalt geboten und das Leid der Betroffenen wirksam gemildert werden.
Dies zu gewährleisten ist Sinn und Zweck des Aktionsplans des Landes Hessen zur Bekämpfung der Gewalt im häuslichen Bereich, der verschiedene Ansätze zur Hilfe und Unterstützung von Gewaltopfern in Familien bündelt.
Landesaktionsplan gegen häusliche Gewalt
Der Landesaktionsplan zielt in erster Linie auf einen verbesserten Schutz vor Partnergewalt. Er dient auch dem Schutz von Kindern vor den Gefahren, die Partnergewalt für ihre Entwicklung immer bedeutet.
Aktionsplan des Landes Hessen zum Schutz von Kinder und Jugendlicher vor sexueller Gewalt in Institutionen
Den Aktionsplan des Landes zum Schutz von Kinder und Jugendlicher vor sexueller Gewalt in Institutionen (Kabinettbeschluss vom 16. April 2012) finden Sie auf der rechten Seite bei den Publikationen.
