Auch innerhalb der Familien bedarf es des staatlichen Schutzes vor Gewalt. Deshalb hat die Hessische Landesregierung 2004 einen Landesaktionsplan zur Bekämpfung der Gewalt im häuslichen Bereich verabschiedet.
Dieser beruht auf Empfehlungen der Arbeitsgruppe II "Gewalt im häuslichen Bereich" (AG II) des Landespräventionsrates. Diese Arbeitsgruppe, besetzt mit Fachexpertinnen und -experten verschiedener Institutionen (Landesministerien, Kommunale Spitzenverbände, kommunale Frauenbeauftragte, Freie Träger, Liga der Freien Wohlfahrt, Vertretungen der Schutzeinrichtungen für Kinder und Frauen, ist von der Landesregierung mit der Fortschreibung des Aktionsplans beauftragt worden.
Zusammenarbeit nötig
Die Träger dieses Hilfesystems bemühen sich seit ihrem Bestehen auch darum, Gewalt zu vermindern. Sie können dies allerdings nicht ohne Mithilfe aller gesellschaftlich relevanten Kräfte erreichen. Hierfür müssen regionale Hilfeprojekte, Sozial- und Gesundheitswesen, Polizei und Justiz sehr viel besser als bisher zusammenarbeiten.
Polizeiliche Handlungsrichtlinien
Polizeiliche Handlungsleitlinien zur Bekämpfung häuslicher Gewalt - erhältlich als Broschüre im Hessischen Innenministerium und im Hessischen Sozialministerium oder als pdf-Datei.
