Hauptaufgabe der Familienentlastenden Dienste (FED) in Hessen ist die Entlastung pflegender Familienangehöriger.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FED betreuen in der Mehrzahl Kinder mit geistiger Behinderung und entlasten die Hauptbetreuungs- und Pflegepersonen, in der Regel die Mütter.
Die FED schließen eine Lücke in der Versorgungsstruktur von Menschen mit Behinderungen, indem sie Betreuungsaufgaben nach oder vor der Betreuung im Kindergarten, der Schule oder der Werkstatt für Menschen mit Behinderung übernehmen.
Unterstützung in der Familie
Die Angebote der FED vermeiden den vollstationären Wohnheimaufenthalt von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in wohnortfernen Einrichtungen. Erwachsene behinderte Menschen können bis zum Umzug in eine selbstständige Wohnform (z.B. das Betreute Wohnen) in der Familie unterstützt werden.
Sicherung des Angebots
Derzeit werden in Hessen in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt familienentlastende Dienste gefördert. Ziel ist es, das Angebot zu sichern und den Verbleib der behinderten Kinder in der Familie stärker zu unterstützen.
Förderprogramm "Offene Hilfen"
Das hessische Förderprogramm "Offene Hilfen" dient der Finanzierung von Regie- und Overheadkosten der Fachdienste. Das Land Hessen und der Landeswohlfahrtsverband Hessen stellen die dafür bestimmten Mittel den Landkreisen und kreisfreien Städten auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung zur Kommunalisierung zur Verfügung. Das Leistungsangebot der "Offenen Hilfen" umfasst neben den FED auch die individuelle Schwerbehindertenbetreuung und Persönliche Assistenz.
