Der Landesjugendhilfeausschuss Hessen ist Teil des Landesjugendamtes Hessen. Er befasst sich mit Grundsatzfragen im Aufgabenbereich Kinder- und Jugendhilfe. Seine Zusammensetzung und seine Aufgaben sind in § 71 Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII) geregelt.
Der Landesjugendhilfeausschuss (LJHA) setzt sich zusammen aus Mitgliedern der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, die von der obersten Landesjugendbehörde zu berufen sind und den Mitgliedern, die durch Landesrecht bestimmt werden.
Das Landesjugendamt Hessen ist beim Hessischen Sozialministerium als oberster Landesbehörde angesiedelt (Mitglieder nach § 9 HKJGB).
Öffentliche und freie Jugendhilfe
Die Jugendhilfe - im wesentlichen eine kommunale Aufgabe - wird auf der Grundlage des SGB VIII von Städten und Landkreisen – öffentliche Jugendhilfe - und Wohlfahrtsverbänden, Vereinen, Selbsthilfegruppen, Initiativen und anderen Trägern von Einrichtungen und Diensten – freie Jugendhilfe - durchgeführt.
Das SGB VIII verpflichtet die Städte und Landkreise, ein Jugendamt einzurichten. Das Jugendamt besteht aus der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss, der die Leitlinien der örtlichen Jugendpolitik bestimmt.
