Um durchschnittlich 2,5 Prozent steigen ab 1. Juli die Unterhaltszahlungen für Kinder. Das hat das Oberlandesgericht in Düsseldorf in der sogenannten "Düsseldorfer Tabelle" festgelegt. Abhängig von Alter des Kindes und Einkommen des Unterhaltspflichtigen schwanken die Zahlungen je Kind in Westdeutschland zwischen 204 und 670 Euro.
Die «Düsseldorfer Tabelle» ist seit 1962 in Deutschland die Richtlinie für Unterhaltszahlungen, hat aber keine Gesetzeskraft. Alle zwei Jahre legt die Bundesregierung dafür die Regelbeträge fest. Auch die Eltern profitieren von der Neuregelung: das Existenzminimum wird angehoben. Der unterhaltszahlende Elternteil darf statt bisher 840 künftig 890 Euro für sich behalten.
(Quelle: hr-online)
