Neues Bundesgesetz zur Kinder- und Jugendhilfe

KICK setzt auf besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie stärkere Kostenbeteiligung der Eltern

Am 1. Oktober 2005 ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK) in Kraft getreten. Nach den Worten von Renate Schmidt, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, soll das Gesetz dazu beitragen, Kindern und Jugendlichen die Hilfen zukommen zu lassen, die sie benötigen. Gleichzeitig sollen die Kommunen durch Verwaltungsvereinfachungen und eine höhere Steuerungskompetenz der Jugendämter finanziell um rund 215 Millionen Euro jährlich entlastet werden.

Das KICK enthält u. a. Regelungen, die das am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getretene Gesetz zum Ausbau der Kinderbetreuung (TAG) begleiten. Insbesondere wird klargestellt, dass Eltern bei der Auswahl eines Betreuungsangebotes für ihr Kind nicht auf Gemeindegrenzen beschränkt sind, sondern sich grundsätzlich auch für eine Tageseinrichtung oder eine Tagesmutter in der Nähe ihres Arbeitsplatzes oder in der Nachbargemeinde entscheiden können. Auch die Erlaubnispflicht für Tagespflegeeltern wird in dem Gesetz neu geregelt. Die Tagespflegeerlaubnis soll zukünftig für bis zu fünf Kinder gelten und muss nicht mehr wie bisher für jedes einzelne Kind beantragt werden. Eine gelegentliche Betreuung, Nachbarschafts- und Verwandtenhilfe bleibt erlaubnisfrei.

Mit dem KICK wird zudem der Schutz von Kindern und Jugendlichen verbessert. So ist u.a. im Zuge des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen von Bedeutung, dass das Gebot der sprachlichen und gesellschaftlichen Integration künftig zu beachten ist.

Belastungen wie Arbeitslosigkeit, Trennung und Scheidung oder finanzielle Probleme stellen große Herausforderungen an die Familien dar, denen sie sich oftmals nicht mehr gewachsen sehen. Dies erhöht das Risiko von Vernachlässigung und Misshandlung. Bundesministerin Renate Schmidt: "Die Jugendhilfe ist hier in besonderer Weise gefordert, wenn Kinder in Problemlagen geraten. Durch die Neuregelung wird der Schutzauftrag des Jugendamts zur Abwehr einer Gefährdung des Kindeswohls und seine Kooperation mit anderen Institutionen konkretisiert."

Die Neuregelungen führen zu einer erheblichen finanziellen Entlastung der Kommunen. So wird die fachliche und wirtschaftliche Steuerungskompetenz des Jugendamtes durch die Neuregelung gestärkt. Vor dem Hintergrund knapper öffentlicher Kassen sollen die Leistungen gezielt den Jugendlichen zugute kommen, die der Unterstützung bedürfen. Dies geschieht durch das Eindämmen der Selbstbeschaffung und durch zielgenauere Leistungsvoraussetzungen. Der Verwaltungsaufwand in den Jugendämtern wird durch eine Neuregelung der Kostenbeteiligung deutlich gemindert. Gleichzeitig werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Eltern entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Kosten beteiligt werden. Die Umsetzung erfolgt durch die Kostenbeitragsverordnung, die in den nächsten Tagen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird und damit zeitnah mit dem KICK in Kraft tritt.

Das KICK reformiert das Achte Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - in einem zweiten Schritt, nachdem das Tagesbetreuungsausbaugesetz bereits Anfang des Jahres in Kraft getreten ist.

(Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

Inhalt erstellt am 19.10.2005  -  Zuletzt aktualisiert am 19.10.2005

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