Junge Familien erhalten bis zu 1.800 Euro im Monat – und zwei Bonuszahlungen, wenn sich auch der Vater an der Kindererziehung beteiligt
Eltern sollen sich Zeit für ihre Kinder nehmen können, ohne deswegen einen finanziellen Einbruch verkraften zu müssen. Aus diesem Grund wird das bisherige Erziehungsgeld ab Januar 2007 durch das einkommensabhängige Elterngeld ersetzt. Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich Anfang Mai auf zentrale Eckpunkte dieser neuen Fördermaßnahme verständigt, deren Kostenrahmen jährlich rund 3,9 Mrd. Euro betragen wird.
Elterngeld gibt es für alle Eltern - für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiv-Eltern, Pflegeeltern und in Ausnahmefällen auch für Verwandte dritten Grades. Die einzigen Bedingungen: Ihre Kinder müssen ab dem 1. Januar 2007 geboren sein, und die wöchentliche Arbeitszeit darf nicht mehr als 30 Stunden betragen.
Soviel wird gezahlt:
- Das Elterngeld ersetzt 67 Prozent des bisherigen Nettoerwerbseinkommens des erziehenden Elternteiles bis zu einem Höchstsatz von 1.800 Euro netto. Der Mindestbetrag des Elterngeldes ist 300 Euro.
- Das Elterngeld in Höhe des Mindestbetrages wird nicht mit anderen sozialstaatlichen Transferleistungen verrechnet werden, wie zum Beispiel mit dem Arbeitslosengeld II.
- Auch Geringverdiener und Elternteile, die vor der Geburt des Kindes in Teilzeit gearbeitet haben, profitieren vom Elterngeld: Denn liegt das Nettoeinkommen vor der Geburt unter 1.000 Euro monatlich, erhöht sich der Einkommensersatz auf bis zu 100 Prozent des vorherigen Einkommens. Für je 20 Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro lag, steigt das Elterngeld um ein Prozent an.
- Wer nach der Geburt eines Kindes in Teilzeit (bis zu 30 Wochenstunden) arbeiten möchte, kann ebenfalls Elterngeld erhalten. Das Elterngeld ersetzt in diesem Fall 67 Prozent des entfallenden Teileinkommens.
- Das Elterngeld selbst wird nicht versteuert, es wird aber zum Einkommen hinzugerechnet und bestimmt so die Höhe des individuellen Steuersatzes.
- Als Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes dient das Durchschnittseinkommen der letzten drei Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Auf Antrag kann auch das Durchschnittseinkommen der letzten zwölf Monate zugrunde gelegt werden.
Das Elterngeld wird über eine Kernzeit von zwölf Monaten gezahlt. Zwei Partnermonate, die als Bonus gewährt werden, gibt es zusätzlich, wenn der jeweils andere Elternteil Zeit für die Kindererziehung erbringt und seine Erwerbstätigkeit einschränkt.
Die Bezugszeit kann zwischen Vater und Mutter aufgeteilt werden. Ein Partner kann höchstens zwölf Monate beanspruchen. Ob sieben Monate von den Eltern gemeinsam oder hintereinander genommen werden, oder die Zeit ganz anders aufgeteilt wird, bleibt den Eltern überlassen. So ist es auch möglich, sich nur die Hälfte des Elterngeldes auszahlen zu lassen, dafür aber über den doppelten Zeitraum. Nimmt der Vater oder die Mutter die zwei Partnermonate nicht in Anspruch, so wird für diese zwei Monate kein Elterngeld, auch kein Mindestelterngeld, gezahlt. Durch das Elterngeld als individueller Einkommensersatz soll es auch dem besser verdienenden Partner ermöglicht werden, sich aktiv an der Betreuung und Erziehung des Kindes zu beteiligen.
Alleinerziehende, die eine Einkommensersatzleistung beziehen, haben durch das Elterngeld weiterhin ihr Einkommen. Sie erhalten das Elterngeld 14 Monate, da sie die Kernzeit und die Partnermonate beanspruchen können.
(Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
