Erste weltweite UN-Studie zur Gewalt gegen Kinder

Die meisten Gewaltakte finden im Verborgenen statt und werden selten bestraft

Weltweit wird Gewalt gegenüber Kindern bis heute vielfach hingenommen und ist sogar in zahlreichen Ländern erlaubt. So haben lediglich 102 von über 200 Staaten körperliche Disziplinierungsmaßnahmen in Schulen verboten. 77 Länder erlauben Schläge in Gefängnissen. In 31 Ländern sind körperliche Strafen vom Auspeitschen bis hin zu Amputationen möglich. Dies ist Ergebnis der ersten weltweiten UN-Studie „Gewalt gegen Kinder“, die UNICEF gemeinsam mit dem Leiter des Projekts, Paulo Sérgio Pinheiro, Anfang November in Berlin vorstellte. Aber auch dort, wo Gewalt gegen Kinder und Jugendliche gesetzlich verboten ist, wird die Umsetzung unzureichend überwacht. Gleichzeitig klafft eine Lücke zwischen den Versprechen von Regierungen, gegen Gewalt vorzugehen, und ihrer Bereitschaft, in Präventionsprogramme zu investieren.

Bis heute wird das tatsächliche Ausmaß der Gewalt, die Kinder in Familien, Schulen, Kinderheimen, Gefängnissen und am Arbeitsplatz ertragen müssen, verdrängt:

  • Weltweit wird für das Jahr 2002 die Zahl der Morde an Kindern und Jugendlichen auf 53.000 geschätzt. Allein in den OECD-Ländern sterben nach einer Untersuchung von UNICEF jedes Jahr 3.500 Kinder an den Folgen von Misshandlungen und Vernachlässigung.
  • Schätzungsweise 150 Millionen Mädchen und 73 Millionen Jungen unter 18 Jahren werden sexuell missbraucht oder zum Geschlechtsverkehr gezwungen.
  • Über eine Million Heranwachsende leben in Gefängnissen – die meisten wegen Betteln, kleineren Diebstählen oder anderer geringfügiger Straftaten.

Während extreme Gewalttaten an Kindern immer wieder für Schlagzeilen sorgen, findet die meiste Gewalt im Verborgenen statt. Fünf Lebensbereiche hat die UN-Studie detailliert untersucht: Familie, Schule, Heime und Gefängnisse, Arbeitswelt und Wohnquartier. Zu allen untersuchten Themengebieten legt die Studie auch Handlungsempfehlungen vor. Die Hauptforderungen an die Regierungen sind: Gewaltverbot, Abschaffung der Todesstrafe, Stärkung der Prävention sowie Ausweitung der Beratungs- und Hilfsangebote für Gewaltopfer.

(Quelle: UNICEF Deutschland)

Inhalt erstellt am 09.11.2006  -  Zuletzt aktualisiert am 09.11.2006

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