Elterngeldrechner geht online

Bundesfamilienministerium stellt neues Serviceangebot für werdende Eltern sowie Frauen und Männer mit Kinderwunsch vor

Ab sofort steht der Elterngeldrechner auf den Seiten des Bundesfamilienministeriums bereit, um die voraussichtliche Höhe des Elterngeldanspruchs zu berechnen. Das Online-Angebot hilft werdenden Eltern und Frauen und Männern mit Kinderwunsch bei der gemeinsamen Planung der ersten Zeit nach der Geburt des Kindes.

Der Elterngeldrechner macht deutlich, was die gesetzliche Regelung für die Eltern konkret bedeutet. Die Berechnung des Elterngeldanspruchs erfolgt in fünf Schritten: Zuerst werden notwendige allgemeine Angaben erfragt. In einem zweiten Schritt ist das Einkommen vor der Geburt einzugeben. Dann erscheint der anzunehmende Elterngeldanspruch als Zwischenergebnis, worauf noch der gewünschte Bezugszeitraum auszuwählen ist. Will eine Person Elterngeld beziehen und nebenbei noch in Teilzeit arbeiten, muss sie in einem vierten Schritt eingeben, welches Einkommen aus der Tätigkeit sie für diese Zeit erwartet. Am Ende steht eine ausdruckbare Übersicht, aus der hervorgeht, wie viel Elterngeld den Vätern und Müttern in den einzelnen Monaten voraussichtlich zusteht. Neben einer ausführlichen steht auch eine pauschalere Schnellberechnung zur Verfügung.

Das Serviceangebot kann jedoch keine rechtsverbindlichen Auskünfte liefern. Die endgültige Entscheidung über das zustehende Elterngeld bleibt einzig der zuständigen Elterngeldstelle vorbehalten, bei der nach der Geburt des Kindes auch der Antrag auf Elterngeld zu stellen ist

Die von den Landesregierungen bestimmten Elterngeldstellen sind voraussichtlich die bisher für das Erziehungsgeld zuständigen Stellen. Eine Liste dieser Stellen sowie weitere Informationen über das Elterngeld finden Sie ebenfalls unter www.bmfsfj.de/elterngeldrechner.

(Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

Inhalt erstellt am 09.12.2006  -  Zuletzt aktualisiert am 09.12.2006

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