Kindergesundheitsschutzgesetz beschlossen

Vorsorgeuntersuchungen werden ab 1. Januar 2008 verpflichtend

„Die Hessische Landesregierung arbeitet seit Jahren aktiv an der Verbesserung des Kinderschutzes. Neben der konsequenten Unterstützung der ‚aufsuchenden Familienhilfe’ stärken verpflichtende Früherkennungsuntersuchungen nun endlich das Wächteramt des Staates zum Schutz der Kinder“, erklärte die Hessische Sozialministerin Silke Lautenschläger im Hessischen Landtag. Ab 1. Januar 2008 werden alle Eltern in Hessen verpflichtet sein, ihre Kinder in vorgegebenen Rhythmen zu den Vorsorgeuntersuchungen zu bringen.

Demnach gelten ab dem kommenden Jahr die von den Krankenkassen finanzierten Vorsorgeuntersuchungen (U1 bis U9) als verpflichtend. Informationen hierzu erhalten die Eltern bereits zur Geburt in den Krankenhäusern. Ein eigens vom Land eingerichtetes Kindervorsorgezentrum soll Eltern, die ihr Kind nicht zu den Untersuchungen gebracht haben, auffordern, das zu tun. Erfolgt abermals keine Untersuchung wird das Jugendamt informiert, um weitere Schritte einzuleiten. „Es geht nicht um Bestrafung, sondern darum den Kindern zu helfen. Wir setzen auf die aufsuchende Hilfe der Jugendämter. Außerdem entwickeln wir ein ganzes Netz an vorsorgenden Hilfen“, so Lautenschläger.

Man brauche den aktiven Einsatz aller möglichen Instrumentarien, um Kinder vor Missbrauch und Misshandlung zu schützen, machte die Ministerin deutlich. „Dazu gehören zum Beispiel auch die Hebammen, die von uns zu Familienhebammen ausgebildet werden. Ziel ist es, die Eltern, die bewusst ihre Kinder jeglicher Vorsorge entziehen, ausfindig zu machen, um den Schutz der Kinder zu verbessern“, erläutert Lautenschläger.

Nach Unicef-Angaben sterben in Deutschland zwei Kinder pro Woche an Misshandlungen. 60 Prozent der durch Misshandlungen oder Vernachlässigung umgekommenen Kinder waren unter drei Jahren. „Mit dem eingebrachten Gesetz gehen wir einen wichtigen Schritt nach vorne. Über die verbindlichen Vorsorgeuntersuchungen können wir erreichen, dass Missstände frühzeitig aufgedeckt werden“, erklärt die Hessische Sozialministerin. „Vorsorgeuntersuchungen sind der erste Stein in einer Kette von Schutzmaßnahmen. Nur wenn jemand rechtzeitig und früh warnt, kann verhindert werden, dass Kinder misshandelt oder gar getötet werden. Kinderärzte sind hier die kompetenteste Stelle.“

Auch die Früherkennung für behandelbare Stoffwechsel- und Hormonkrankheiten wird nach dem Willen der Hessischen Landesregierung ab 2008 verbindlich. „Viele dieser Krankheiten können behandelt werden, wenn sie in den ersten zwei Lebenswochen eines Kindes entdeckt werden“, hebt Lautenschläger hervor. „Es geht um einen kleinen Blutstropfen, der den Kindern abgenommen wird. Über die Chancen, die in dieser Untersuchung stecken müssen Eltern verstärkt aufgeklärt werden.“

Auch das Impfen wird durch das Kindergesundheitsschutzgesetz verbindlicher. Wer sein Kind in den Kindergarten schickt, muss ab 1. Januar die öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen nachweisen. Wer bestimmte Impfungen ablehnt, muss dies schriftlich erklären. „Impfungen bleiben auch für Kinder der sicherste Gesundheitsschutz vor schweren Krankheiten. Damit sollten wir nicht fahrlässig umgehen. Wer nicht impfen lässt, erhöht das Risiko der Erkrankung und Ansteckung sowie der Ausbreitung lange Zeit eingedämmter Krankheiten“, sagt Lautenschläger.

(Quelle: Hessisches Sozialministerium)

Inhalt erstellt am 18.12.2007  -  Zuletzt aktualisiert am 18.12.2007

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