Familien erhalten in 2009 mehr Leistungen

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Erhöhtes und gestaffeltes Kindergeld, neue Steuervorteile für haushaltsnahe Dienstleistungen – Familien können im neuen Jahr mit besseren staatlichen Leistungen rechnen. Hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Familienleistungsgesetz

Das Kindergeld steigt jeweils monatlich für erste und zweite Kinder um 10 Euro auf 164 Euro, für dritte Kinder um 16 Euro auf 170 Euro sowie für vierte und weitere Kinder um 16 Euro auf 195 Euro. Zudem wird der Kinderfreibetrag in der Steuer um 216 Euro auf 6.024 Euro jährlich angehoben. Davon profitieren Eltern, die zusammen ein Bruttoeinkommen von mehr als rund 67.000 Euro haben oder Alleinerziehende, die mehr als rund 35.000 Euro brutto verdienen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Künftig wird es einfacher, Familien unterstützende Dienstleistungen steuerlich geltend zu machen. Die Förderung wird auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro (höchstens 4.000 Euro) pro Jahr ausgeweitet, die von der Steuerschuld abgezogen werden können.

Kinderförderungsgesetz (KiföG)

Mit dem KiföG schaffen Bund, Länder und Kommunen die entscheidenden Voraussetzungen, damit bis zum Jahr 2013 bundesweit jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Platz in einer Kindertagesstätte (Kita) oder bei einer Tagesmutter findet. Die erweiterten Bedarfskriterien, die schon in der Ausbauphase bis zum 31. Juli 2013 gelten, eröffnen noch mehr Kindern als bisher die Chance auf frühe Förderung. Zudem sollen ab dem 1. Januar nicht mehr nur berufstätige Eltern einen gesicherten Betreuungsplatz erhalten, sondern auch diejenigen, die Arbeit suchen.

Ab dem 1. August 2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz vom vollendeten ersten Lebensjahr an für alle Kinder. Der Bund unterstützt den Ausbau der Kinderbetreuung bis 2013 mit insgesamt vier Milliarden Euro, darunter 2,15 Milliarden Euro für Investitionskosten und 1,85 Milliarden Euro Betriebskosten, die in diesen Tagen erstmals abgerufen werden können.

Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes

Das neue Jahr bringt auch verbesserte Regelungen zu Elterngeld und Elternzeit: Nach Inkrafttreten der Gesetzesänderungen im Januar 2009 gilt eine einheitliche Mindestbezugszeit des Elterngeldes von zwei Monaten. Die Anträge können flexibler gestellt werden. Für minderjährige sowie junge volljährige Eltern in Ausbildung vergrößern sich die Chancen, neben der Sorge für das Neugeborene auch noch ihre Ausbildung abzuschließen:

Die Großeltern haben nun einen eigenen Anspruch auf Großelternzeit, um die jungen Eltern bei der Betreuung des Enkelkindes zu unterstützen. Auch die besonderen Belange von ehemaligen und aktiven Wehr- und Zivildienstleistenden werden bei der Einkommensermittlung besser berücksichtigt.

(Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

Inhalt erstellt am 09.01.2009  -  Zuletzt aktualisiert am 09.01.2009

Detailsuche

  • Adressbuch
  • Einrichtungen und Ansprechpartner in Ihrer Nähe
  • Erste Hilfe
  • Die Anlaufstelle für den familiären Notfall
  • Kontakt
  • Der direkte Draht zur FamilienAtlas - Redaktion
Seitenanfang