Das neue Hessische Gesetz für Menschen mit Behinderungen soll die gesellschaftliche Teilhabe fördern
Der hessische Landtag hat ein neues Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen beschlossen. „Es bietet Menschen mit Behinderungen eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und richtet den Blick stärker als bisher auf den einzelnen Menschen und seine persönlichen Interessen und Lebensbedingungen“, sagte Jürgen Banzer, Hessischer Minister für Arbeit, Familie und Gesundheit.
Am Menschen orientiert
Gegenüber dem bisherigen Gesetz seien wichtige Neuerungen vorgenommen worden, um Teilhabemöglichkeiten und Rechte von Menschen mit Behinderungen zu stärken. So verweist das neue Gesetz auf das persönliche Budget und die Eingliederungshilfe durch personenzentrierte Leistungen. „Unterstützung und Hilfe sind nun konsequent am einzelnen Menschen orientiert. So leistet das Gesetz einen wichtigen Beitrag zum notwendigen Paradigmenwechsel in der Politik für Menschen mit Behinderungen. Leistungen müssen personenzentrierter ausgerichtet sein und den individuellen Bedarf sowie die Selbstbestimmungsrechte für Menschen mit Behinderungen stärker berücksichtigen“, erklärte der Minister.
Besserer Zugang zu Hilfsmitteln
Außerdem wird im neuen Gesetz die Rolle der Interessenvertretungen gestärkt. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die uneingeschränkte Mitnahme und der Einsatz von benötigten Hilfsmitteln. „Es kann nicht sein, dass einem Blinden die Mitnahme seines Blindenhundes verweigert wird. Dies verhindert die gesellschaftliche Teilhabe und ist nicht hinnehmbar. Dem haben wir mit dem neuen Gesetz entschieden entgegengewirkt“, stellte der Staatsminister fest.
Darüber hinaus ist eine größere Transparenz bei der Umsetzung der Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen auf kommunaler Ebene geschaffen worden. Die Kommunen sollen künftig Pläne erstellen, wie sie die Interessen von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen.
(Quelle: Hessisches Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit)
