Familien werden ab 2010 stärker entlastet

Erhöhung bei Kindergeld, Kinderfreibetrag und Unterhaltsvorschuss

Die Entlastungsmaßnahmen für Familien sind Teil des sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetzes, dem der Bundesrat am 18.12.2009 zugestimmt hat.

"Wir helfen den Familien in Deutschland ganz gezielt da, wo sie Unterstützung brauchen", erklärte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Köhler zu den beschlossenen gesetzlichen Änderungen. "Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es wichtig, dass wir den Familien finanziell unter die Arme greifen. Ich freue mich insbesondere, dass es uns gelungen ist, den Unterhaltsvorschuss zu erhöhen. Denn hier zählt wirklich oft jeder Euro", betonte die Bundesfamilienministerin.

Mehr Geld im neuen Jahr

Das Kindergeld steigt für das erste und zweite Kind monatlich von 164 Euro auf 184 Euro, für das dritte Kind von 170 Euro auf 190 Euro und für alle weiteren Kinder von 195 Euro auf 215 Euro.

Auch der Unterhaltsvorschuss für Kinder getrennt lebender Eltern wird angehoben: Von 117 Euro auf 133 Euro für Kinder bis fünf Jahre und von 158 Euro auf 180 Euro für die 6- bis 11-Jährigen. Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls erhöht - von derzeit 6024 Euro auf 7008 Euro.

Die Erhöhung der Freibeträge für Kinder wirkt sich auch auf die Unterhaltsansprüche von Kindern von allein erziehenden Eltern aus. Der gesetzliche Mindestunterhalt wird angepasst und beträgt ab Januar 2010

  • für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 317 Euro
  • für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 364 Euro und
  • für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 426 Euro.
Änderungen im Steuerrecht

Weitere steuerliche Änderungen sieht das sogenannte Faktorverfahren für Ehepaare vor. Dieses bietet die Möglichkeit, die Vorteile des Ehegattensplittings gerechter als bisher untereinander aufzuteilen.

Außerdem können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010 in größerem Maße als bisher steuerlich geltend gemacht werden. So steigen die Abzugsvolumina für Arbeitnehmer wie für Selbständige um 400 Euro, darüber hinaus wird sichergestellt, dass die für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung gezahlten Beiträge voll abziehbar sind.

(Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

Inhalt erstellt am 22.12.2009  -  Zuletzt aktualisiert am 22.12.2009

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