Erwachsenenbildung in Hessen

Neben den Volkshochschulen gibt es noch weitere Bildungseinrichtungen, die in anerkannten Landesorganisationen der freien Träger der Erwachsenenbildung zusammengeschlossen sind.

Dazu zählen die Bildungswerke der Gewerkschaften, der Wohlfahrtsverbände und Kirchen sowie der Arbeitgeber. Diese Einrichtungen werden seit 1975 gemäß dem Erwachsenenbildungsgesetz (EBG) staatlich gefördert.

Kuratorien für Erwachsenenbildung

Die Landkreise und kreisfreien Städte wurden gesetzlich verpflichtet, Kreiskuratorien für Erwachsenenbildung zu errichten. Zu ihren Aufgaben zählen die Beratung der Kreisausschüsse oder Magistrate und die Information über die Bildungsangebote im lokalen und regionalen Bereich.
Auf Landesebene ist mit den beteiligten Verbänden, Organisationen und Institutionen ein Landeskuratorium für Erwachsenenbildung eingerichtet worden. Es soll die Landesregierung bei der Erwachsenenbildung beraten, die Kooperation der Bildungseinrichtungen anleiten und die Zusammenarbeit im Bildungswesen fördern.

Zuschüsse für Aufbauerbeit

Zur Förderung der staatsbürgerlichen Aufbauarbeit gibt das Land Hessen Zuschüsse für eine Reihe von kirchlichen und freien Institutionen und Vereinen.

Inhalt erstellt am 16.12.2004  -  Zuletzt aktualisiert am 09.03.2005

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