Hitzefrei

Schüler und Lehrer geraten nicht nur durch den Unterricht ins Schwitzen, sondern auch durch hohe Außentemperaturen.

In solchen Fällen kann der Erlass für "Unterrichtsausfall bei großer Hitze" für Entspannung sorgen.

Nach der fünften Stunde frei

An Tagen, an denen um 11.00 Uhr in einem für die Temperatur im Schulgebäude repräsentativen Unterrichtsraum 25 Grad Celsius oder mehr erreicht werden, kann der Unterricht für die Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 10 der allgemein bildenden Schulen nach der fünften Stunde beendet werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Wenn Schülerinnen und Schüler bei Hitzefrei nicht nach Hause geschickt werden können, müssen ihnen geeignete Beschäftigungs-, Betreuungs- oder Aufenthaltsmöglichkeiten bis zum Ende der regulären Unterrichtszeit bzw. Verweildauer an der Schule angeboten werden. Dies gilt auch für Fahrschülerinnen und Fahrschüler.

Inhalt erstellt am 16.12.2004  -  Zuletzt aktualisiert am 09.03.2005

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