Kinder mit Behinderung

Kindern mit Behinderung werden in Hessen die gleichen Chancen eingeräumt wie Kindern ohne Behinderung.

 

Jedes Kind mit Behinderung kann in seinem Wohnumfeld einen Kindergarten besuchen, sofern die Eltern eine wohnortnahe Betreuung wünschen und der Kindergarten mit seinen Angeboten geeignet ist. Dies erleichtert Familien, in denen Kinder mit Behinderung leben,  die gesellschaftliche Integration vor Ort und fördert die sozialen Kontakte.

 

Gleiche Chancen für Kinder mit Behinderung

In Hessen gilt eine Rahmenvereinbarung, wonach jedem Kind - im Alter vom 3. Lebensjahr bis Schuleintritt - ein geeigneter, wohnortnaher Integrationsplatz im Kindergarten zur Verfügung gestellt werden kann. Bei der Aufnahme eines Kindes mit Behinderung muss der Träger der Einrichtung die jeweilige Gruppenstärke senken und zusätzliche fachliche Betreuung bereit stellen. Dafür erhält der Träger vom örtlichen Sozialhilfeträger als auch vom Land Hessen einen pauschalen Zuschuss.

 

Eine Betreuung von Kindern mit Behinderung in reinen Sondergruppen findet in Hessen seit 2002 nicht mehr statt.

 

Seit Anfang des Jahres 2008 gibt es seitens des Hessischen Sozialministeriums ein neues Fördersegment für die Integration von Kindern unter drei Jahren mit Behinderung, die eine Chance für die Frühe Förderung bedeutet.

Sofern der örtliche Sozialhilfeträger die "Rahmenvereinbarung Integrationsplatz" auch für Kinder mit Behinderung unter drei Jahren anwendet, kann der Träger der Kindertageseinrichtung ab 2008 beim örtlichen Träger der Sozialhilfe die Gewährung der Maßnahmenpauschale (derzeit 16.711 Euro) zuzüglich einer 10%igen Erhöhung für die Aufnahme eines Kindes mit Behinderung beantragen. Durch das gemeinsame Aufwachsen wird Integration damit für die Jüngsten unserer Gesellschaft zu einer alltäglichen Lernerfahrung.

 

Information

Die Kosten für ärztlich verordnete therapeutische Maßnahmen werden durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernommen.

Wenn für einzelne Kinder kein wohnortnaher Integrationsplatz in einem Kindergarten angeboten werden kann, kann auf Antrag der örtliche Sozialhilfeträger die Fahrtkosten übernehmen. Die Eltern sollten dies jedoch vor Aufnahme des Kindes klären.

Träger, die einen Integrationsplatz in ihrem Kindergarten bereit stellen, erhalten pro Platz vom örtlichen Sozialhilfeträger 16.711 Euro, aus Landesmitteln zusätzlich 1.540 €, die über die Verordnung zur Landesförderung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege beantragt werden können.

 

Inhalt erstellt am 16.12.2004  -  Zuletzt aktualisiert am 27.07.2011

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